Logo Hotel-Restaurant Hollengrund

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nur diese Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil. Etwaige Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.

§1

Der Vertrag (Gastaufnahmevertrag) zwischen dem Hotel und dem Kunden – einheitliche Bezeichnung für Besteller, Veranstalter, Gast – kommt durch die Auftragsbestätigung zustande. Sie gilt für sämtliche Leistungen des Hotels, insbesondere für die Überlassung von Hotelzimmern, Konferenz- und Veranstaltungsräumen.

§2

Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages gleichgültig auf welche Dauer dieser abgeschlossen worden ist. Bei abgeschlossenen Hotelaufnahmeverträgen, bei denen der Kunde einseitig den Rücktritt vom Vertrag erklärt, erlischt das Rücktrittsrecht, sofern die Stornierung außerhalb der vom Hotel garantierten Stornofristen liegt. Die Stornierung der Buchung bedarf immer der Schriftform und kann nicht nur telefonisch getätigt werden.

§3

Für gebuchte Leistungen bzw. durch den Hotelaufnahmevertrag angemietete Hotelzimmer ist das vereinbarte Entgelt auch dann zu zahlen, wenn die Buchung vom Kunden storniert wird oder der Kunde nicht erscheint (§535 BGB). Der Kunde ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Hotelier eingesparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen bei Übernachtungen 20% des Übernachtungspreises, bei Speisen und Getränken 30% des Preises.
Stornofristen: bis 5 Tage frei, 4 – 2 Tage 60 %, ein Tag und Nichterscheinen 100 %.
Für Gruppen (ab 3 Zimmern) und Reiseveranstaltungen gelten gesonderte Bedingungen. Das Hotel verpflichtet sich, nicht in Anspruch genommene Hotelzimmer nach Möglichkeit weiter zu vergeben, u Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast jedoch den o.g. Ausfall zu entrichten. Provisionen: Das Hotel zahlt Provisionen nur nach vorheriger Vereinbarung an Reisebüros oder Veranstaltungsagenturen. Die Sätze betragen maximal 8 % bis 10 % inklusive der gesetzlichen Mwst. Es werden Provisionen nur auf Logisanteile ohne Frühstück gezahlt.

§4

Reservierte Zimmer stehen dem Gast ab 15.00 Uhr (Anreisetag) und bis 10.00 Uhr (Abreisetag) zur Verfügung. Änderungen der Ankunfts- bzw. Abreisezeiten bedürfen der vorherigen Absprache. Der Gast hat jedoch auch nach Absprache kein vertragliches Anrecht auf eine frühere oder weitere Bereitstellung der Hotelzimmer. Nach 13.00 Uhr hat das Hotel das Recht, den Zimmerpreis für eine weitere Nacht zu berechnen. Ein Tageszimmer wird aus dem angegebenen Zimmerpreis abzüglich des Frühstückspreises errechnet.
Ohne Eingang einer schriftlichen Rückbestätigung oder Garantie durch eine Kreditkarte wird eine Buchung nicht aufrechterhalten. Bei kurzfristigen Buchungen ohne Garantie behält sich der Hotelier vor, bestellte Zimmer spätestens nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben.

§5

Unsere Hotelzimmer sind strikte Nichtraucherzimmer. Rauchen Gäste dennoch im Zimmer, und das Hotel kann wegen starken Rauchgeruches das Zimmer am nächsten Tag nicht vermieten, wird dem Verursacher eine Pauschale von 200,–€ für die Reinigung in Rechnung gestellt. Sonstige grobe Verschmutzungen werden nach Reinigungsaufwand berechnet.

§6

Der Gast erwirbt auch nach schriftlicher Zusage keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Räumlichkeiten oder eines bestimmten Tisches oder Hotelzimmers. Sollten vereinbarte Räumlichkeiten nicht verfügbar sein, so ist der Hotelier bemüht, sich um gleichwertigen Ersatz im Haus oder in einem anderen Objekt zu kümmern.
Ist der Kunde nicht der Veranstalter oder Gast selbst oder wird vom Kunden ein gewerblicher Vermittler oder Organisator beauftragt, so haften diese beide gesamtschuldnerisch für alle Vertragsverpflichtungen.

§7 Tiere

Kleine Haustiere bzw. Hunde sind im Hotel erlaubt. Für die Unterbringung wird vom Hotel ein bestimmter Betrag (lt. Tarifblatt) verlangt. Bei größeren oder langhaarigen Tieren/Hunden behält sich das Hotel die Berechnung einer gesonderten Reinigungsgebühr vor. Alle vom Tier verursachten Schäden sind von dessen Halter zu tragen.

§8 Haftung

  1. Das Hotel ist bemüht, Weckaufträge mit Sorgfalt auszuführen – es wird jedoch eine Haftung bei Nichterfolgen ausgeschlossen.
  2. Zu Händen des Kunden bestimmte Nachrichten, Post und Warensendungen werden mit größter Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Aufbewahrung und auf Wunsch, gegen entsprechendes Entgelt, die Nachsendung derselben.
  3. Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt.

§9 Internetbuchungen

  1. Bei der Reservierung eines Zimmers über die Homepage www.hollengrund.de handelt es sich um einen abgeschlossenen Gastaufnahmevertrag. Bei Nichtinanspruchnahme des Zimmers entstehen Ausfallkosten, falls das Zimmer nicht weiterverkauft werden kann. Diese werden am Folgetag von der angegebenen Kreditkarte des Kunden abgebucht.
  2. Die ausgestellten Bilder sind Beispielbilder für die jeweilige Zimmerkategorie. Die Zimmer sind alle unterschiedlich und können somit vom Bild abweichen. Der Kunde hat kein Anrecht auf ein bestimmtes Zimmer.
  3. Zusätzliche Wünsche, die über die Bemerkung eingetragen sind, werden vom Hotel nach Verfügbarkeit ermöglicht. Der Kunden hat aber keinen Anspruch auf diese.
  4. Sollte auf Grund einer Doppelbuchung über die Homepage die Zimmerkategorie des Kunden nicht mehr verfügbar sein, ist das Hotel bemüht, ein adäquates Zimmer zur Verfügung zu stellen.
Zusätzliche Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen im Hotel „Zum Hollengrund“:

§1

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen des Hotels zur Durchführung von Veranstaltungen, Konferenzen, Seminaren und Banketten sowie für alle damit zusammenhängenden Leistungen und Lieferungen. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Räume durch den Kunden bedürfen vorheriger schriftlicher Zustimmung des Hotels.

§2

Der Veranstalter erwirbt nie Anspruch auf bestimmte Räumlichkeiten des Hotels. Das Hotel behält das Recht, Veranstaltungsorte (z.B. das Foyer für Aperitif oder die Terrasse bei schlechten Wettervorhersagen) ohne Zustimmung des Veranstalters zu tauschen und vorzubereiten.

§3

Der Veranstalter verpflichtet sich, das Hotel unverzüglich und unaufgefordert, spätestens jedoch bei Vertragsabschluss darüber aufzuklären, sofern die Veranstaltung einen politischen, religiösen oder sonstigen Charakter hat, der eventuell die Belange des Hotels oder seinen Ruf beeinträchtigen kann. Zeitungsanzeigen, sonstige Werbemaßnahmen und Veröffentlichungen, die einen Bezug zum Hotel aufweisen (beispielsweise Verkaufsveranstaltungen, Vorstellungsgespräche etc.) bedürfen immer der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Hotels. Verletzt ein Kunde diese Aufklärungspflicht oder erfolgt eine Veröffentlichung ohne o.g. Zustimmung, hat das Hotel Recht auf Absage der Veranstaltung.

§4

Ferner ist das Hotel berechtigt, im Falle höherer Gewalt oder anderer vom Hotel nicht zu vertretenden Umstände von der Erfüllung des Vertrages zurückzutreten, ohne dass ein Schadenersatz für den Kunden anfällt.

§5

Das Hotel ist verpflichtet, die vom Veranstalter bestellten und vom Hotel zugesagten Leistungen zu erbringen.

§6

Der Veranstalter ist verpflichtet, hierfür die mit dem Hotel vereinbarten Preise zu zahlen.
Dies gilt auch für die in Verbindung mit der Veranstaltung stehenden Leistungen und Auslagen des Hotels (z.B. Rahmenprogramme, Musik, Blumendekorationen etc.). Kosten bzw. Gagen für Rahmenprogramme, Künstler und Musik etc. sind immer vom Veranstalter direkt mit den Personen/Unternehmen selbst zu begleichen. Das Hotel tritt lediglich als Vermittler auf.

§7

Die Anbringung von Dekorationsmaterial, der Ein- und Aufbau technischer Anlagen o.ä. sowie die Nutzung der Flächen im Hotel, außerhalb der angemieteten oder vereinbarten Räume bedürfen der schriftlichen Einwilligung des Hotels und können von der Zahlung einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden (Gruppenräume, Ausstellungsflächen etc.). Vom Kunden zurückgelassener Müll wird je nach Volumen vom Hotel immer auf Kosten des Veranstalters entsorgt.

§8

Der Veranstalter wird gebeten, Menükarten, Blumendekorationen, Tischkarten, Kuchen und/oder sonstige zur Veranstaltung nötigen Utensilien, spätestens 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn anzuliefern, um einen reibungslosen Ablauf zu garantieren. Bei der Anlieferung des Materials in größerem Umfang ist das Hotel über Art und Menge vor der Lieferung zu informieren.

§9

Für Schäden oder Verluste (z.B. Schäden an Räumlichkeiten, Verlust von Dekorationsgegenständen, Tagungsmaterial/-geräten etc.) die während der Vertragsdauer eintreten, haftet der Kunde in vollem Umfang, sofern der Schaden nicht im Verantwortungsbereich des Hotels liegt, was jeweils vom Kunden nachzuweisen ist.

§10

Die für eine Sonderveranstaltung nötigen behördlichen Erlaubnisse (z.B. bei Feuerwerk, Feuerlauf, Grillen auf öffentlichem Gelände etc.) hat der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt dann auch die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und/oder sonstiger Vorschriften. Für Veranstaltungen an Dritte zu zahlende Gebühren (z.B. GEMA etc.) hat der Veranstalter unmittelbar an den Gläubiger zu entrichten.

§11

Abendveranstaltungen ab 17.00 Uhr enden ohne vorherige Absprache in der Regel um 2.00 Uhr. Tagesveranstaltungen ab 11.00 Uhr enden ohne vorherige Absprache in der Regel um 17.00 Uhr. Für die Verlängerung der Veranstaltung fällt ab 2.00 Uhr pro angefangene Stunde und anwesendem Mitarbeiter eine Gebühr von 35,00 € an. Diese wird der Rechnung hinzugefügt. Der Veranstalter gibt durch die Verlängerung der Veranstaltung sein Einverständnis zur Zahlung dieses Überstundenausgleichs.

§12

Bei Veranstaltungen mit musikalischer Unterhaltung, insbesondere bei Gästen, welche nicht oder nur in geringer Anzahl im Hotel untergebracht sind, ist die Musik ab 24.00 Uhr auf Zimmerlautstärke zu halten, um weitere Hotelgäste in ihrer Nachtruhe nicht zu stören. Sondervereinbarungen können mit dem Hotel unter besonderen Umständen getroffen werden (z.B. Unterbringung der Gäste der Veranstaltung über dem Veranstaltungsraum). Sollten trotz aller ergriffenen Maßnahmen Lärmbelästigungen auftreten berechtigt dieses nicht zu Ersatzansprüchen gegenüber dem Hotel.

§13

Das Mitbringen von Speisen und Getränken zu Veranstaltungen ist grundsätzlich nicht erlaubt.
In Sonderfällen (nationale Spezialitäten, Kuchen etc.) kann darüber eine schriftliche Vereinbarung mit dem Hotel getroffen werden. Hierfür fällt dann eine Servicegebühr an.

§14

Bei Veranstaltungen ist kein „á-la-carte“ Service möglich. Ein im Voraus bestelltes Menü oder Buffet wird serviert. Bei kleineren Veranstaltungen bis 15 Personen besteht die Möglichkeit, aus der aktuellen Speisekarte eine begrenzte Auswahlkarte zusammenzustellen (ebenfalls nach vorheriger Absprache).

Rücktritt des Veranstalters:

  1. Bei Rücktritt des Veranstalters ist das Hotel berechtigt, die vereinbarte Miete der Hotelzimmer und Veranstaltungsräume in Rechnung zu stellen, sofern eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist.
  2. Tritt der Veranstalter 8 – 3 Wochen vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 35 % des entgangenen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70 %.
  3. Der Berechnung des Speisenumsatzes liegt, falls noch kein Menüpreis vereinbart war, immer das günstigste 3-Gang-Menü aus den gerade aktuellen Menüvorschlägen zugrunde. (angegebene Personenzahl x Menüpreis).

§15

Bei der Anzahl der zu berechnenden Speisen und Getränke gehen wir mindestens 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn von der annähernden (max. 5 % Unterschied) und 4 Tage vor der Veranstaltung von der definitiven Personenzahl aus. Später stornierte Speisen und Getränke finden keine Berücksichtigung und werden voll in Rechnung gestellt. Im Fall einer tatsächlichen Abweichung der Menü Zahl nach oben, wird die erhöhte Menüanzahl in Rechnung gestellt.

§ 16

Das Hotel ist berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung des Veranstalters zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine werden bei Buchung im Vertrag schriftlich vereinbart. Wird die Vorauszahlung nach Verstreichen einer vom Hotel angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsdrohung nicht geleistet, ist das Hotel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

§17

Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind sofort nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug nach 14 Tagen ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von 4 % über dem Bundesbankdiskontsatzes zu verlangen. Für jede Mahnung wird eine Mahngebühr von 5,00 € geschuldet.

§ 18

Bei Lieferungen außer Haus wird ein Aufschlag von 10 % für zusätzliche Dienst- und Serviceleistungen berechnet.

§ 19

Unsere Preise sind Endpreise, inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer (eine Preisanpassung behalten wir uns im Falle einer Mwst-Erhöhung vor). Bei längerfristigen Buchungen behalten wir uns eine Nachkalkulation je nach Marktlage und Saison vor. (Stand 2017)